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Auszug aus dem Führerreglement
Tarifbestimmungen des Schweizer Bergführerverbandes
- Der Tarif wird vor Antritt der Tour zwischen dem Gast und
dem Bergführer verbindlich vereinbart.
- Die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Reise des Bergführers,
sowie allfällige Vermittlungsgebühren gehen zu Lasten des Gastes und
sind in den Tarifen nicht inbegriffen.
- Benötigt der Bergführer vor oder nach der Tour zusätzlichen
Zeitaufand, steht ihm eine entsprechende Entschädigung zu.
- Für Ruhetage während der Tour, die auf Verlangen des Gastes
oder auf Grund der Witterung eingeschaltet werden, steht dem Bergführer
der vereinbarte Tagestarif zu.
- Tritt der Gast vom Vertrag zurück oder kann die Tour nicht zu Ende
geführt werden, aus Gründen, für die der Bergführer nicht verantwortlich
ist, hat er Anspruch auf den vereinbarten Tarif für die vereinbarte
Vertragsdauer.
- Der Richttarif pro Tag liegt zwischen Fr. 400 und Fr. 800
und ist von der Schwierigkeit und Länge der Tour, den aktuellen
Verhältnissen, der Anzahl der Teilnehmer sowie dem Termin
(Hoch-/Zwischensaison) abhängig.
- Richtpreise der Gipfeltarife
sind vom schweizer Bergführerverband festgelegt. Für Touren, die nicht in
dieser Liste angeführt sind, ist der Ansatz gleichartiger Touren massgebend.
Der Hüttenanstieg, welcher einer Tour vorangeht, ist im Allgemeinen
im Gipfeltarif nicht inbegriffen.
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